Reiterhof Käppler
Reiterhof Käppler - Geschäftsbedingungen
 

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES REITERHOFS KÄPPLER      
                               ( ab Juni 2008 )
           
BETREIBER: Rosemarie Käppler ( Berittführerin & Trainerassistentin Reiten )
                         Grabenst. 15
                         74382 Neckarwestheim
                         Telefon: 07133 / 15246     Mobil: 0172 / 5963307
 
                          Jasmin Käppler ( Trainer B / Reiten )
                          Grabenstr. 15
                          74382 Neckarwestheim
                          Telefon: 07133 / 15246      Mobil: 0178 / 5255565
                          E-Mail: JasminKaeppler@aol.com
 
1. ALLGEMEINE REGELN DES REITERHOFS                                                                                         ( Gelten für alle, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten! )                                                                                                                                                                                  
Wer sich auf dem Betriebsgelände aufhält oder Pferde des Reiterhofs reitet, hat den Anordnungen der Betreiber ( oder der von den Betreibern dazu beauftragten Personen ) Folge zu leisten.
Der Reiterhof ist Aufenthaltsort für Tiere und Kinder, deswegen herrscht auf dem gesamten Gelände Rauchverbot.
Hunde sind auf dem Betriebsgelände anzuleinen.
Wird Eigentum des Reiterhofs mutwillig oder fahrlässig beschädigt, ist Schadensersatz zu leisten.
Die Betreiber des Reiterhofs schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die Besuchern und Reitern auf dem Reiterhof entstehen. Das Betreten der Anlage, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Betreten der Koppeln und Stallungen ist nur nach Erlaubnis der Betreiber gestattet.
Da falsche Fütterung bei Pferden schnell zu Koliken führen kann, die leider auch tödlich enden können, ist das Füttern der Pferde nur mit Einverständnis der Besitzer erlaubt.
Außerdem wird von jedem, der seine Freizeit auf dem Reiterhof verbringt, ein freundlicher und fairer Umgang mit seinen Mitmenschen und den Tieren erwartet.
 
2. AUFGABEN DER REITSCHÜLER
Jeder Reitschüler hat für ordnungsgemäße Reitkleidung zu sorgen. Reiten ohne Reithelm         ( nach EN 1384 ) ist verboten. Zusätzlich sind beim Reiten geschlossene Schuhe notwendig, die mindestens knöchelhoch sind und einen leichten Absatz haben, um zu vermeiden, dass man mit den Füßen im Steigbügel hängen bleibt. Das Tragen von Reithandschuhen wird dringend empfohlen, da der Reiter dadurch besser verhindern kann, dass ihm der Zügel vom Pferd aus der Hand gerissen wird.
Handys dürfen mitgebracht werden, aber während des Reitens darf nicht telefoniert werden.
Zu den Aufgaben der Reitschüler gehört es „ihr“ Pferd vor dem Reiten zu putzen, zu satteln und zu trensen. Deswegen muss der Reitschüler einige Zeit vor Beginn der Reitstunde erscheinen ( ca. 30 Minuten zuvor ).
Nach der Reitstunde muss das Pferd abgesattelt, abgetrenst und nochmals abgebürstet werden und die Ausrüstung des Pferdes muss wieder ordentlich in die Sattelkammer geräumt werden. Außerdem müssen alle Reitschüler einer Reitstunde zusammen den Reitplatz wieder in Ordnung bringen. ( Hufschlag ebnen, abmisten, Hindernisse abbauen...) Es wird also nochmals etwa 20 – 30 Minuten Zeit nach dem Reiten benötigt.
Selbstverständlich werden alle Aufgaben beaufsichtigt und bei Bedarf dabei geholfen.
 
3. PREISLISTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Aufnahmegebühr: 25 EURO
Monatsbeitrag:       45 EURO
Im Monatsbeitrag ist eine Reitstunde pro Woche zu einem fest vereinbarten Termin enthalten. ( Dauer der Reitstunde: 1 Stunde, Dauer der Longestunde (für Anfänger): 30 Minuten )
Der Monatsbeitrag ist monatlich im voraus zu bezahlen und muss auch bezahlt werden, wenn die Reitstunde vom Reitschüler nicht wahrgenommen werden kann. Allerdings kann die Reitstunde auf einen anderen Tag verlegt werden, wenn der Reitschüler sein Versäumen spätestens bis 14 Uhr des Vortages angibt. Aus organisatorischen Gründen entsteht für Reitstunden, die nicht fristgerecht abgesagt wurden, kein Ersatzanspruch!
Wenn aufgrund von extrem schlechten Witterungsverhältnissen nicht geritten werden kann, wird Theorieunterricht anstelle des Reitunterrichts gegeben. Die Dauer des Theorieunterrichts beträgt 2 Stunden.
Wird die Zahlung des Monatsbeitrages unterbrochen, z. B. weil durch Krankheit oder Urlaub längere Zeit nicht geritten werden kann, ist erneut die Aufnahmegebühr von 25 EURO fällig.
Die Kündigungsfrist vom Monatsbeitrag beträgt 4 Wochen. Nach Abbruch der Zahlung des Monatsbeitrages besteht kein Ersatzanspruch mehr auf versäumte Reitstunden.
Theoriestunde :       5 EURO
Zusatzreitstunde :   9 EURO
Einzelstunde:        18 EURO
Springstunde:       10 EURO
( Zusatzreitstunden, Einzelstunden und Springstunden sind zusätzlich zum Monatsbeitrag zu zahlen, es kann also beispielsweise nicht anstelle der einmal wöchentlichen Reitstunde gesprungen werden, sondern nur zusätzlich dazu. )
Longestunde:         10 EURO ( Dauer 30 Minuten )
Anfängerkurs:      100 EURO ( 2 – 3 Teilnehmer )
Für jeden Anfänger ist die Teilnahme am Anfängerkurs und zusätzlich einige Longestunden   ( Anzahl je nach Können ) Pflicht. Erst danach kann der Reitschüler in den regulären Reitbetrieb aufgenommen werden. Der Anfängerkurs umfasst 10 Übungseinheiten mit 1,5 Stunden Dauer, wobei davon jeder Reitschüler pro Einheit etwa 15 Minuten reitet. In der restlichen Zeit werden die wichtigsten theoretischen Grundkenntnisse über Pferde vermittelt, z. B. Körpersprache des Pferdes, putzen, satteln, trensen u.s.w. Außerdem werden gymnastische Übungen und Spiele durchgeführt, die den Einstieg in den Reitsport erleichtern.
Vor dem festen Einstieg können einmalig 2 Probereitstunden oder für Anfänger 2 Probelongestunden zum Preis von 25 Euro genommen werden.
 
Sämtliche Beträge können bar gezahlt werden ( Ausstellung einer Quittung möglich ) oder auf folgendes Konto überwiesen werden:
      Kontoinhaber: Rosemarie Käppler           Kontonummer: 1097933
      Kreissparkasse Heilbronn                         Bankleitzahl: 62050000
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